1. August 2025

Zu niedrige Wasserstände

Stadt verbietet Wasserentnahme auch aus Nidda und Sulzbach - Erhöhte Keimbelastung

Mit einem Wasserentnahmeverbot reagiert der Magistrat der Stadt Frankfurt auf die zunehmend kritischen Niedrigwasserstände in den Frankfurter Bächen und Flüssen. Bis auf Weiteres ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen seit Dienstag, 29. Juli, untersagt.
 
Die geringen Niederschläge im Frühjahr sorgten bereits für unterdurchschnittliche Wasserstände und Durchflüsse an den Gewässern. Nach kurzzeitiger Entspannung durch Niederschläge Anfang Juni haben sommerliche Temperaturen und das weitgehende Ausbleiben von Regen wieder zu einem deutlichen Absinken der Pegel an den Gewässern geführt. Daran konnten auch die jüngsten Regenereignisse im Juli nichts ändern. Einzelne Gewässer sind bereits trockengefallen, andere zu Rinnsalen geschrumpft oder führen Niedrigwasser.
„Die anhaltende Trockenheit sowie die sommerlichen Temperaturen belasten das Gewässerökosystem wieder zunehmend“, sagt Tina Zapf-Rodríguez, Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen. „Zur Vermeidung zusätzlicher Stressfaktoren ist deshalb die Einschränkung von privaten Wasserentnahmen aus den Bächen, der Nidda sowie den Nidda-Altarmen ein notwendiger Schritt zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen.“ Jede oder jeder Einzelne könne durch umsichtiges Verhalten und Berücksichtigung des Wasserentnahmeverbots einen wichtigen Beitrag leisten.
Das Wasserrecht gewährt Bürgerinnen und Bürgern mit dem sogenannten Anlieger- und Gemeingebrauch eine erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Gewässern. Dies setzt voraus, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Gewässer und seiner Lebensgemeinschaften durch eine Verminderung der Wasserführung befürchtet werden muss.
Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde im Umweltamt der Stadt Frankfurt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Wasserentnahme aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen untersagt. Die Verfügung wird im Amtsblatt der Stadt Frankfurt veröffentlicht und gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe. Sie behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 31. Oktober oder bis auf Widerruf durch den Magistrat der Stadt. Dieses Verbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Anliegerinnen und Anlieger der an die oberirdischen Gewässer angrenzenden Grundstücke. 
Wer sich nicht an das Verbot hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet. Ausgenommen hiervon sind Entnahmen aus dem Main sowie Benutzungen, die über eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis genehmigt sind.
Weiterhin weist das Umweltamt darauf hin, dass sich durch die Niedrigwassersituation der Anteil an gereinigtem Abwasser in vielen Gewässern deutlich erhöht. Dies gilt insbesondere an einigen Taunusbächen wie dem Urselbach, dem Erlenbach oder dem Eschbach aber auch an der Nidda, an denen sich Kläranlagen im Oberlauf befinden. Durch den abnehmenden Verdünnungseffekt durch Regenwassereinleitungen erhöhen sich bei Niedrigwasser der Abwasseranteil und damit auch die Keimbelastungen in den Gewässern.
Wie lange die aktuelle Trockenwetterlage andauern wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Sobald sich die Situation entspannt, wird die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Frankfurt die Öffentlichkeit informieren und das Entnahmeverbot aufheben. Aktuelle Informationen zur Trockenheit und den Auswirkungen auf Boden und Wasserhaushalt sind auf der Website des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter hlnug.de zu finden.
Die Stadt weist im Zusammenhang mit der aktuellen Trockenperiode auch auf die städtische Wassersparkampagne hin. Unter dem Motto „Frankfurt spart Wasser! Jede:r ein bisschen, zusammen ganz viel. Mach mit!“ kann jeder einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Verwendung der Ressource Wasser leisten. Ausgetrocknete Rasenflächen erholen sich beispielsweise nach einer Trockenperiode wieder. Aus diesem Grund muss der Rasen nicht mit wertvollem Trinkwasser bewässert werden. Weitere Wasserspartipps gibt es unter frankfurt.de/wassersparen im Internet. red


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