18. Februar 2020

Kein generelles Verbot von Balkon-Photovoltaik

Grüne fordern in Erhaltungssatzungsgebieten die Installation von Photovoltaik-Modulen zu erlauben

Die Grünen-Fraktion im Ortsbeirat 6 fordert, dass die Installation von Photovoltaik-Modulen auch in den Gebieten im Frankfurter Westen mit Erhaltungssatzungen gestattet wird. Nur für gravierende Belange des Denkmalschutzes an besonderen Einzelgebäuden solle es Ausnahmen geben.

Erhaltungssatzungen sind baurechtliche Satzungen, die von den Gemeinden in Deutschland auf der Grundlage des besonderen Städtebaurechts aus dem Baugesetzbuch (BauGB) erlassen werden können. Den Grünen zufolge ist ein allgemeines Verbot von PV-Modulen an Balkonen oder auf Dächern nur unter Verweis auf eine Erhaltungssatzung abzulehnen. Balkon-Module könnten schnell und ohne großen Aufwand installiert und wieder abgebaut werden. Sie stellen gemäß der Ökopartei also keine bauliche Veränderung des Gebäudes im eigentlichen Sinne dar.
Ein Balkonmodul hat laut den Grünen eine Größe von einem Meter mal 1,6 Meter. In vielen Fällen passe das genau an das Geländer eines Balkons. Das Modul müsse windsicher und stabil befestigt werden, aber die Installation sei in wenigen Stunden ausgeführt und ebenso schnell wieder entfernt.
Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch kann gemäß der Ökopartei durch ein Modul rund 10 bis 15 Prozent seines Stromverbrauchs selbst erzeugen. Entsprechend sinke die Stromrechnung und entsprechend sei der Beitrag zum Klimaschutz. red

 

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