2. April 2020

Bundestag ändert Vereinsrecht

Erleichterungen für Vereine in der Corona-Krise

Der Deutsche Bundestag hat dem Stadtverband Frankfurter Vereinsringe zufolge das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen, in dem auch vorübergehende Erleichterungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen von Vereinen enthalten sind.

„Der Stadtverband Frankfurter Vereinsringe begrüßt diese schnelle Entscheidung des Bundestages, denn in vielen Vereinen stehen Jahreshauptversammlungen mit Vorstandswahlen bevor, die aufgrund der Versammlungsbeschränkungen nicht durchgeführt werden können“, sagte Stadtverbands-Vorsitzender Uwe Serke. „Durch die nun erfolgte Gesetzesänderung bleiben Vorstandsmitglieder eines Vereins auch nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist.“ Zudem gäbe es für Vereine die Möglichkeit, auch ohne entsprechende Satzungsregelungen Versammlungen ohne physische Präsenz der Mitglieder durchzuführen. Beispielsweise könnten Beschlüsse über elektronische Kommunikation eingeholt werden. Weiterhin gäbe es aber auch die Möglichkeit, der Abberufung eines Vorstandsmitglieds.
„Die Gesetzesänderungen in Bezug auf das Vereinsrecht gelten bis zum 31. Dezember 2021 und stellen sicher, dass Vereine ihre Tätigkeit ordnungsgemäß und gesetzeskonform weiterführen können. Damit bleiben die Vereine auch bei den jetzigen Beschränkungen handlungsfähig“, erklärt Uwe Serke. red

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