6. Juli 2021

Sonder-Impfaktion

Ab dem heutigen Dienstag, 6. Juli, bis einschließlich Sonntag, 11. Juli, können sich im Impfzentrum Frankfurt Impfwillige, die in Frankfurt gemeldet sind, mit dem Impfstoff von „Johnson & Johnson“ immunisieren lassen.

Nach einem ärztlichen Beratungsgespräch im Impfzentrum können sich auch unter 60-Jährige ab 18 Jahren mit dem Impfstoff von „Johnson & Johnson“ impfen lassen. Gesundheitsamtsleiter Peter Tinnemann sagt: „Wer sich jetzt schnell mit nur einer Impfung immunisieren lassen will, kann sich in den nächsten Tagen spontan dafür entscheiden. Wir geben mit unseren Sonder-Impfterminen in den kommenden Tagen 2.600 Impfwilligen die Möglichkeit, schnell und unkompliziert zum vollständigen Impfschutz zu kommen. Wir freuen uns, wenn das Angebot von vielen genutzt wird.“
Die Anmeldung der an einer Impfung mit dem „Johnson & Johnson“-Präparat Interessierten erfolgt über das Portal Terminland unter www.terminland.de/impfzentrum-frankfurt/online/impfen-frankfurt-johnson im Internet.
Bisher sind im Frankfurter Impfzentrum und durch die mobilen Impf-Teams über 438.000 Impfungen gegen COVID-19 durchgeführt worden – allein in der Festhalle waren es über 220.000 Erst- und 139.000 Zweitimpfungen.
Auf die mobilen Teams, die in den Alten- und Pflegeheimen, in Krankenhäusern, verschiedensten sozialen Einrichtungen und im Rahmen von Impf-Aktionen in den Stadtteilen impfen, entfallen bis heute mehr als 78.000 Erst- und Zweitimpfungen.
Die Impfstoffverfügbarkeit und die Administration durch das Land geben den Rahmen für die Impfstrategie der Stadt Frankfurt vor. Michael Heiland, Leiter des Frankfurter Impfzentrums, erklärt: „Wir gehen davon aus, dass wir zeitnah weitere Lieferungen des Impfstoffes von ‚Johnson & Johnson‘ bekommen und wir in nächster Zeit weitere Impfaktionen im Impfzentrum anbieten können.“
Die Kapazitäten der Parkplätze direkt an der Festhalle sind in der Regel ausgelastet. Daher werden alle, die in das Impfzentrum kommen, gebeten, mit dem öffentlichen Nahverkehr anzureisen beziehungsweise die umliegenden Parkhäuser zu nutzen. Eine Berechtigung zum Parken vor der Festhalle erhalten nur mobilitätseingeschränkte Personen über 80 Jahren mit Begleitperson und alle anderen Personen ausschließlich mit entsprechendem Nachweis. red

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