12. Juli 2022

Kein Wasser mehr aus Bächen

Das Umweltamt reagiert in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Frankfurt auf die zunehmend kritischen Niedrigwasserstände in den Frankfurter Bächen und Flüssen. Bis auf Weiteres ist daher die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Bächen im Stadtgebiet sowie aus der Nidda und deren Altarmen ab sofort untersagt.

„Seit Wochen sinkt der Wasserpegel in den Frankfurter Gewässern, einige Bäche sind bereits ausgetrocknet. Die vereinzelten Niederschläge in den vergangenen Wochen brachten keine Entspannung der Situation. Dies und die anhaltende Wärme belasten unsere Gewässer und die darin lebenden Pflanzen und Tiere zunehmend“, erklärt Rosemarie Heilig, Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen. „Wir müssen dieses empfindliche Ökosystem vor zusätzlichen und vermeidbaren Stressfaktoren schützen und verbieten daher die private Wasserentnahme aus Bächen, der Nidda sowie den Nidda-Altarmen. Wir bitten alle Bürger:innen um Beachtung und Verständnis für diese Maßnahme.“
Die Verfügung wurde am Dienstag, 12. Juli, im Amtsblatt veröffentlicht und gilt seit dem gestrigen Mittwoch. Sie behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 31. Oktober oder bis auf Widerruf durch den Magistrat der Stadt Frankfurt.
Wie lange die Trockenwetterlage andauern wird, ist aktuell indes nicht abschätzbar. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) geht derzeit von weiterhin sinkenden Wasserständen und Abflüssen in den Gewässern aus.
Das Wasserrecht gewährt Bürgerinnen und Bürgern mit dem sogenannten Anlieger- und Gemeingebrauch eine erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Gewässern. Dies setzt voraus, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Gewässer und ihrer Lebensgemeinschaften durch eine Verminderung der Wasserführung befürchtet werden muss. Ein Entnahmeverbot muss über eine Allgemeinverfügung durch die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde erlassen werden.
Wer sich nicht an das Verbot hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld geahndet. Ausgenommen hiervon sind Entnahmen aus dem Main sowie Benutzungen, die über eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis genehmigt sind.
Weiterhin weist das Umweltamt daraufhin, dass sich durch die Niedrigwassersituation der Anteil an gereinigtem Abwasser in einigen Gewässern deutlich erhöht. Dies gilt beispielsweise an einigen Taunusbächen wie dem Urselbach, dem Erlenbach oder dem Eschbach, an denen sich Kläranlagen im Oberlauf befinden. Durch den abnehmenden Verdünnungseffekt bei Niedrigwasser erhöhen sich der Abwasseranteil und damit auch die Keimbelastungen in den Gewässern. Eine Keimbelastung, auch an Gewässern ohne Kläranlagenablauf, lässt sich allerdings nie vollständig verhindern. Wichtig ist daher, dass nach Kontakt mit den Gewässern die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten und insbesondere die Hände gründlich gewaschen werden. red

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