Soll die vor einem halben Jahr umgestürzte Bronzestatue des ersten deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck wieder an ihren angestammten Standort an der Rudolf-Schäfer-Anlage zurückkehren oder wäre ein anderer Standort angebrachter? Geschichtsexperten sind sich nicht einig.
Selten hat ein Denkmal auf Höchster Boden so viel Staub aufgewirbelt, wie das des als „Eiserner Kanzler“ in die deutsche Geschichte eingegangenen Otto von Bismarck (1815-1898). Da der Sockel des Denkmals mehrfach mit „antikolonialen“ Parolen beschmiert worden war, ging man, als das Denkmal im November 2024 in einem Vandalismus-Akt gestürzt wurde, davon aus, dass die Bismarck-Statue sich eventuell aus politischen Gründen nicht unbedingt großer Beliebtheit erfreut.
Einem Umzug jedoch steht entgegen, dass die Statue samt Standort an der Rudolf-Schäfer-Anlage im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen aufgeführt ist. Grundlage dafür ist das 2016 erlassene Denkmalschutzgesetz, das Schutz und Pflege hessischer Denkmäler regelt. In dessen Paragraf 2 heißt es, Kulturdenkmäler im Sinne dieses Gesetzes seien „bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen, an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht“.
Also dürfte der Vorschlag der von der Stadt beauftragten Expertenrunde, die Bismarck-Statue als Museumsstück im Bolongaro-Palast unterzubringen, nicht von Erfolg gekrönt sein. Für eine Rückkehr des „Eisernen Kanzlers“ an den alten Standort sprachen sich der Kultur- und Museumsverein Bolongaro und der Verein für Geschichte und Altertumskunde Höchst aus. Dieser Ort, so sind sich auch die Parteien des Ortsberiats 6 einig, sei am besten geeignet, um die kontroversen Ansichten zum Denkmal sachlich und gewaltfrei zu diskutieren. Dazu bedürfe es allerdings einer entsprechenden Darstellung von Fakten zu Person und Wirken Ottos von Bismarck. Dies könne zum Beispiel in Form einer Infotafel geschehen. mi