22. April 2020

Hessen beschließt Hilfen für Vereine

Bis zu 10.000 Euro Zuwendung möglich - Anträge ab 1. Mai möglich

Das Land Hessen hat ein millionenschweres Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Vereine beschlossen, die durch die Corona-Pandemie in ihrer finanziellen Existenz bedroht sind. So können etwa Sport-, Kultur- und Naturvereine, der Sozialbereich oder die Nachbarschaftshilfe Zuwendungen von bis zu 10.000 Euro beantragen.

„Zahlreiche Vereine mussten durch die Corona-Krise ihre fest eingeplanten Veranstaltungen und Aktionen absagen“, sagte der Vorsitzende des Stadtverbandes Frankfurter Vereinsringe, Uwe Serke. „Nun fehlen nicht nur die Einnahmen aus diesen Veranstaltungen, sondern es sind zudem Ausgaben durch bereits geschlossene Verträge zu begleichen oder es fallen laufende Kosten, etwa aus der Anmietung eines Vereinsheims, an.“
„Wir als Stadtverband Frankfurter Vereinsringe begrüßen es daher sehr, dass das Land Hessen nun auch für gemeinnützige Vereine ein Soforthilfeprogramm anbietet, mit dem existenzielle Nöte abgewendet werden können, um die wichtige Arbeit der Vereine über die Krise hinaus zu sichern“, betonte Uwe Serke.
Die Soforthilfe kann ab dem 1. Mai beim jeweils für den Tätigkeitsbereich des Vereins zuständigen hessischen Ministerium beantragt werden. Der Antrag sowie weitere Informationen sind unter www.hessen.de abrufbar. Die Mittel können beispielsweise für Nachwuchsarbeit, Mieten oder Betriebskosten, Instandhaltungen oder Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte verwendet werden. Dabei ist zu beachten, dass finanzielle Notlagen, die bereits vor dem 11. März bestanden haben, davon nicht abgedeckt werden. red

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