2. August 2022

Maden im Luxusfleisch

Bei diesem Dry-Aged-Beef von Haxen Reichert wurde ein ein akuter Befall mit Fliegenlarven festgestellt. Nun müssen rund 800 Kilogramm Rindfleisch entsorgt werden. Foto: Ordnungsamt

Die Lebensmittelkontrolle des Ordnungsamtes hat am Mittwoch, 27. Juli, Dry-Aged-Beef, trocken gereiftes Rindfleisch, bei Haxen Reichert in Höchst genauer unter die Lupe genommen. Das, was die Lebensmittelkontrolleure dabei entdeckten, verdirbt nicht nur Verbraucherinnen und Verbrauchern die Lust auf schmackhafte Grillsteaks – es sind Bilder, die selbst für gestandene Bedienstete nicht alltäglich sind.

Bereits am 29. Juni fand eine Plankontrolle der Metzgerei statt. Hier wurde augenscheinlich verdorbenes Dry-Aged-Roastbeef festgestellt. Der betroffene und zum Verkauf bestimmte Rinderrücken erschien damit nicht sicher und definitiv nicht zum Verzehr geeignet. Der Rinderrücken wurde umgehend sichergestellt. Zusätzlich wurde wegen allgemein unhygienischer Zustände und Mäusebefalls die amtliche Schließung der Metzgerei angeordnet.
Bei einer Nachkontrolle am 1. Juli konnte der Betrieb nach Behebung der hygienischen Mängel und des Mäusebefalls wieder öffnen. Das zum Verkauf stehende Dry-Aged-Beef wurde abermals untersucht. Hierbei musste ein akuter Befall mit Fliegenlarven in den Rinderrücken festgestellt werden. Insgesamt 39 Rinderrücken wurden sichergestellt und Proben genommen.
Die durch das Hessische Landeslabor beanstandete Fleischprobe führte letztlich dazu, dass der Betrieb ein weiteres Mal kontrolliert werden musste. Im Beisein des Inhabers der Metzgerei, Thomas Reichert, wurden zehn der sichergestellten Rinderrücken geöffnet und ein erhebliches Aufkommen an Fliegenlarven festgestellt. Die insgesamt 38 verbliebenen und bereits sichergestellten Rinderrücken, insgesamt rund 800 Kilogramm Fleisch, werden nun auf Kosten der Metzgerei entsorgt.
Gegen den Betreiber wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Für eine amtliche Betriebsschließung reichte die alleinige Feststellung des nicht verzehr- und verkehrsfähigen Fleisches nicht aus, da die hygienischen Zustände im Betrieb ansonsten beanstandungsfrei waren.
Eine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher war wegen der rechtzeitigen Sicherstellung des Fleisches nicht gegeben. Weitere, engmaschige Betriebskontrollen werden folgen. red

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