26. Oktober 2022

Die Bürger entscheiden

Neben der klassischen Stimmabgabe im Abstimmungsraum besteht im Vorfeld des Bürgerentscheides am Sonntag, 6. November, auch die Möglichkeit der Briefabstimmung. Seit dem 26. September werden bereits vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen die beantragten Briefabstimmungsunterlagen versandt.

Weiterhin können Briefabstimmungsunterlagen während der Öffnungszeiten auch im Bürgeramt Sachsenhausen, Große Rittergasse 103, vor Ort beantragt und gleich in den eingerichteten Wahlkabinen abgestimmt sowie der Wahlbrief in die bereitgestellte Urne eingeworfen werden.
Grundsätzlich kann eine Briefabstimmung bis Freitag, 4. November, 13 Uhr beantragt werden. Die Geschäftstelle Wahlen und Abstimmungen empfiehlt aber mit Blick auf den Abstimmungstag am Sonntag, 6. November, den Antrag vorsorglich eher zu stellen. Damit bliebe ausreichend Zeit für den postalischen Versand der Unterlagen sowie für den Rückversand des Wahlbriefes. Erfahrungsgemäß sei pro Postweg mit drei Werktagen zu rechnen. Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis Sonntag, 6. November, 18 Uhr, rechtzeitig bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen ist. „Der rechtzeitige Eingang des Wahlbriefes liegt in der Verantwortung der Abstimmenden, das Wahlrecht ist hier sehr klar“, informiert die für Wahlen und Abstimmungen zuständige Dezernentin, Stadträtin Eileen O’Sullivan.
Mit Blick auf die sogenannte Urnenwahl, also die Stimmabgabe in den 376 Abstimmungsräumen, macht die Dezernentin, deutlich, dass am Abstimmungssonntag, 6. November, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Stimmabgabe ebenso sicher möglich ist. „Aufgrund der nach wie vor bestehenden Corona-Situation werden alle Maßnahmen getroffen, die ein sicheres Abstimmen gewährleisten. So wurden auf Grundlage aktueller gesetzlicher Bestimmungen und Empfehlungen des städtischen Gesundheitsamtes Hygiene- und Schutzkonzepte erstellt“, erläutert Eileen O‘Sullivan. Die Gesundheit der Abstimmenden sowie aller 4.600 Wahlhelfenden stehe nach wie vor an erster Stelle.
Vor diesem Hintergrund wird allen Stimmberechtigten, die ihre Stimme am Abstimmungssonntag im Abstimmungsraum abgeben möchten, empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, möglichst 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen zu wahren und ihren eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels zu nutzen. Stimmbezirk und Abstimmungsraum können der Abstimmungsbenachrichtigung entnommen werden. Um einen reibungslosen Ablauf im Abstimmungsraum sicherzustellen, werden die Stimmberechtigten gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung sowie ein amtliches Ausweisdokument mitzubringen.
Weitergehende Informationen zum Bürgerentscheid, zur Abstimmung in den Abstimmungsräumen oder zur Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen sind auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen unter frankfurt.de/wahlen unter der Rubrik „Bürgerentscheid“ sowie unter frankfurt.de/briefabstimmung zu finden.
Darüber hinaus steht die Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen ebenfalls für Fragen unter der Telefonnummer 069/212-40400 oder per E-Mail an wahlamt.info@stadt-frankfurt.de zur Verfügung. red

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert